PRAXIS

Petra Pennings

Wer zahlt

Die Kosten für eine bewilligungsfähige Psychotherapie werden von allen gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen getragen. Die Therapeuten müssen dafür allerdings bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Unter anderem müssen sie eine Kassenzulassung für eine von drei bestimmten Therapieformen haben, da diese als wissenschaftlich, wirksam und zugleich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anerkannt sind (siehe Kasten).
Im Falle einer psychischen Störung oder Erkrankung übernehmen die Krankenkassen nach Bewilligung die Kosten für folgende Therapieverfahren
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
  • Analytische Psychotherapie (AP)
  • Verhaltenstherapie (VT)
Ich habe die kassenärztliche Zulassung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Gleichwohl können Sie auch als Erwachsener zur Psychotherapie, wegen einer Familien- oder Paartherapie wie auch zur Beratung in allen Fragen zu mir kommen.
Beratungen, Familien- und Paartherapien sind keine Leistungen der Krankenversicherungen; sie müssen generell selbst bezahlt werden, also auch bei kassenärztlich zugelassenen Erwachsenentherapeuten.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, die eine mögliche gemeinsame Arbeit betreffen, können sie mich gern anrufen.
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